Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen
eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung
entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler
diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden
ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht
zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen.
Celle (dapd). Fragen nach der Gesundheit kommen beim Stellen
eines Antrags auf eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung
entscheidende Bedeutung zu. Beantwortet ein Versicherungsmakler
diese Fragen eigenmächtig und macht ohne Rücksprache mit dem Kunden
ins Blaue hinein falsche Angaben, muss der Versicherer später nicht
zahlen. Er kann sich vom Vertrag lösen. In einem solchen Fall sieht
das Oberlandesgericht Celle das Verschulden aber ausschließlich beim
Makler und seinem Kunden, der die Unredlichkeit ausbaden muss, weil
der Versicherungsschutz entfällt.
Das Gericht unterstellte dem Makler Arglist, weil er weit eher
als der Kunde selbst um die Tragweite der Gesundheitsfragen wissen
musste. Der Kunde wiederum kann seinerseits versuchen,
Schadenersatzansprüche gegen den Makler geltend machen.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Celle 8 U 237/11)
dapd.djn/T2012090501842/ome/K2120/mhs
(Celle)