Wer beim derzeit hohen Stand der Aktienindizes
die Kursgewinne mitnehmen will, sollte das Finanzamt bei seinen
Überlegungen nicht außen vor lassen. Denn Aktien, die vor 2009
gekauft wurden, können auch heute noch steuerfrei verkauft werden.
Im Gegenzug sind steuerliche Verluste ohne Relevanz und Auswirkung
auf die Steuererklärung.
Hemsbach (dapd). Wer beim derzeit hohen Stand der Aktienindizes
die Kursgewinne mitnehmen will, sollte das Finanzamt bei seinen
Überlegungen nicht außen vor lassen. Denn Aktien, die vor 2009
gekauft wurden, können auch heute noch steuerfrei verkauft werden.
Im Gegenzug sind steuerliche Verluste ohne Relevanz und Auswirkung
auf die Steuererklärung.
Dabei gilt bei der Berechnung eines Veräußerungsgewinns die Regel
„First in, first out“. Darauf weist das Internetportal
steuerrat24.de hin. Das heißt: Wurden Aktien desselben Unternehmens
zu unterschiedlichen Zeiten erworben und werden diese nun teilweise
verkauft, dann gelten die zuerst gekauften Aktien – also die
ältesten im Depot – auch als die zuerst verkauften.
dapd.djn/T2012122102092/ome/K2120/rad
(Hemsbach)