Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur
Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht
Berlin-Köpenick (Aktenzeichen: 6 C 258/12). Ursprünglich befand sich
der Müllplatz in 85 Metern Entfernung zum Haus auf einem
Nachbargrundstück, das die Mieterin erreichen konnte, ohne über eine
öffentliche Straße zu gehen.

Berlin (dapd). Mieter dürfen die Miete mindern, wenn der Weg zur
Mülltonne deutlich verlängert wird. Das entschied das Amtsgericht
Berlin-Köpenick (Aktenzeichen: 6 C 258/12). Ursprünglich befand sich
der Müllplatz in 85 Metern Entfernung zum Haus auf einem
Nachbargrundstück, das die Mieterin erreichen konnte, ohne über eine
öffentliche Straße zu gehen. Dann wurde der Standort der Mülltonnen
verlegt, und die Entfernung von der Haustür erhöhte sich auf 165
Meter. Zudem führt der Weg jetzt entlang einer öffentlichen Straße.
Die Mieterin hielt dies für einen Mangel und minderte die Miete um
fünf Prozent.

Das Gericht hielt eine Mietminderung für gerechtfertigt,
allerdings nur in Höhe von 2,5 Prozent. Die Lage des neuen
Müllplatzes sei ein Mangel, weil die Mieterin nun einen erheblich
längeren Weg zurücklegen müsse.

dapd.djn/T2013012200797/kaf/K2120/mwo

(Berlin)