Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann pro
Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer
absetzen. Diese Pauschale gilt aber nur für die kürzeste Verbindung
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – außer, wenn eine längere Strecke
verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird.
Leipzig (dapd). Wer mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann pro
Entfernungskilometer 30 Cent als Werbungskosten von der Steuer
absetzen. Diese Pauschale gilt aber nur für die kürzeste Verbindung
zwischen Wohnung und Arbeitsplatz – außer, wenn eine längere Strecke
verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen (Aktenzeichen:
6 K 204/12) muss eine solche längere Strecke auch dann anerkannt
werden, wenn die kürzeste Straßenverbindung über einen beschrankten
Bahnübergang führt, bei dem eine mögliche Wartezeit weder
vorherzusehen noch sinnvoll einzuplanen ist. Dann ist die längere
Route ganz offensichtlich verkehrsgünstiger und steuerlich
anzuerkennen.
dapd.djn/T2013020701804/ome/K2120/rad
(Leipzig)