Wenige Tage vor Weihnachten warnen
Verbraucherschützer vor Einkäufen bei unseriösen Internethändlern.
„Das häufigste Problem ist, dass die Kunden im Voraus zahlen und
zwar ungesichert“, sagte der Rechtsexperte der Neuen
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Wins, der
Nachrichtenagentur dapd. „Die Leute überweisen das Geld, kriegen
dann aber die Ware nicht.“

Rostock (dapd). Wenige Tage vor Weihnachten warnen
Verbraucherschützer vor Einkäufen bei unseriösen Internethändlern.
„Das häufigste Problem ist, dass die Kunden im Voraus zahlen und
zwar ungesichert“, sagte der Rechtsexperte der Neuen
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Wins, der
Nachrichtenagentur dapd. „Die Leute überweisen das Geld, kriegen
dann aber die Ware nicht.“

Um solche bösen Überraschungen zu vermeiden, sollten Verbraucher
beim Kauf eine Einzugsermächtigung erteilen oder erst nach Erhalt
der Ware die Rechnung zahlen, riet der Jurist. „Das ist immer das
Beste.“ Vorauszahlungen seien nur bei zertifizierten Online-Shops zu
empfehlen. Viele seriöse Unternehmen trügen beispielsweise das
Siegel von „Trusted Shops“.

Erhielten die Verbraucher ihre Ware nicht, bekommen sie ihr Geld
von „Trusted Shops“ zurück, erläuterte Wins das Prinzip. Das gelte
auch für den Fall, dass sich ein Internethändler verkalkuliert habe
und pleite gehe. „Da muss keine betrügerische Absicht im Spiel
sein.“

Zwtl.: Verbraucherzentrale registriert jede Woche mehrere
Beschwerden

Wer im Internet verschiedene Angebote zu einem Produkt
vergleicht, sollte deshalb nicht nur auf den Preis schauen, riet der
Experte. „Die allerbilligsten Anbieter verlangen häufig ungesicherte
Vorauszahlungen.“

Dass Online-Händler Vorauszahlungen bevorzugen, findet der Jurist
verständlich. „Jeder möchte das Geld möglichst schnell im Kasten
haben.“ Das sichere die Unternehmen auch gegenüber Kunden ab, die
nicht genug Geld haben, um die Ware zu bezahlen.

Jede Woche meldeten sich bei der Verbraucherzentrale jedoch auch
mehrere Kunden, die zwar schon gezahlt, die Ware aber nicht oder nur
fehlerhaft bekommen haben. Die meisten hätten auf die positiven
Bewertungen des Internet-Verkäufers vertraut und seien dann
enttäuscht worden. „Das ist leider Alltag, dieses Erlebnis.“

Auch Zehntausende positive Bewertungen über Jahre hinweg böten
keine Garantie für die Seriosität, sagte Wins. Schließlich könnten
diese gefälscht sein oder der Online-Shop wurde von einem anderen
Händler übernommen.

Zwtl.: Online-Einkäufe haben auch Vorteile gegenüber Ladenkäufen

Bei Einhaltung sicherer Zahlungsmethoden biete das
Online-Shopping jedoch auch Vorteile gegenüber dem Einkauf im Laden.
Das Produkt könne zwei Wochen lang umgetauscht werden und zwar ohne
Angabe von Gründen.

Das sei gesetzlich vorgeschrieben – als „Ausgleich dafür, dass
ich die Waren anders als im Geschäft nicht vorher ansehen kann“,
sagte der Verbraucherschützer. Die Regel gelte auch für Bestellungen
am Telefon oder per Bestellkarte aus einem Katalog. Der Händler
müsse auch die Kosten für den Rückversand übernehmen.

Im Laden sei der Verkäufer dagegen nur dann zu einer Rücknahme
verpflichtet, wenn die Ware schon bei der Lieferung mangelhaft sei
oder der Händler beim Verkauf freiwillig ein Umtauschrecht
eingeräumt habe.

dapd.djn/T2012121650538/fwr/dka/mwa

(Rostock)