Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines
Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls
die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei
winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf
einen Parkplatz abbiegen.
Düsseldorf (dapd). Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines
Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls
die gesamten Kosten tragen. Das entschied das Amtsgericht Düsseldorf
(Aktenzeichen 28 C 10285/11). In dem Fall wollte eine Frau bei
winterlichen Straßenverhältnissen mit ihrem Auto nach links auf
einen Parkplatz abbiegen. Sie musste dabei auf der schneeglatten
Straße warten, weil ein Fußgänger passieren wollte, so dass ihr ein
entgegenkommendes Fahrzeug ins Heck fuhr, das zu diesem Zeitpunkt
noch etwa 50 Zentimeter auf die Straße ragte.
Die Frau sei alleine schuld am Unfall, befand das Gericht. Die
Begründung: Nach dem ersten Anschein trifft Linksabbieger bei einem
Unfall die Schuld. Die abbiegende Autofahrerin hätte sich nach
Ansicht des Gerichts so verhalten müssen, dass eine Gefährdung des
Gegenverkehrs ausgeschlossen gewesen wäre. Da sie zudem nicht
beweisen konnte, dass der andere Unfallfahrer rechtzeitig hätte
anhalten können, treffe sie die volle Schuld am Unfall.
dapd.djn/T2012102902492/ome/K2120/mhs
(Düsseldorf)