Seit dem 1. April 2012 sind neu selbstständige
Sprechtherapeuten ohne Angestellte rentenversichert. Damit müssen
sie auch entsprechende Versicherungsbeiträge zahlen. Auf diese auch
innerhalb der Branche wenig bekannte Neuregelung weist das
Internetportal ihre-vorsorge.de jetzt hin. Wer dieser Erwerbsgruppe
angehört und sich vor dem 1.
Offenbach (dapd). Seit dem 1. April 2012 sind neu selbstständige
Sprechtherapeuten ohne Angestellte rentenversichert. Damit müssen
sie auch entsprechende Versicherungsbeiträge zahlen. Auf diese auch
innerhalb der Branche wenig bekannte Neuregelung weist das
Internetportal ihre-vorsorge.de jetzt hin. Wer dieser Erwerbsgruppe
angehört und sich vor dem 1. April 2012 selbstständig gemacht hat,
ist demnach zwar aus Vertrauensschutzgründen nicht
versicherungspflichtig, kann sich aber für die Pflichtversicherung
in der Rentenversicherung entscheiden.
Hintergrund der Neuregelung ist, dass selbstständige Logopäden
und Sprechtherapeuten jetzt versicherungsrechtlich als
„Krankenpflegepersonen“ angesehen werden. Sie unterscheiden sich
somit von Ärzten dadurch, dass sie auf ärztliche Verordnung hin
tätig werden und bei der Durchführung der Behandlung von dieser
Verordnung nicht abweichen dürfen. Genauere Informationen dazu gibt
es bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen
Rentenversicherung oder am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000
4800.
(Mehr Informationen: www.ihre-vorsorge.de )
dapd.djn/T2012092502935/ome/K2120/mhs
(Offenbach)