Wenn Hausbesitzer ihre Heizung modernisieren
lassen, lässt sich ein Teil der damit verbundenen Kosten von der
Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der
Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung
einschließlich Mehrwertsteuer zurück.
Berlin (dapd). Wenn Hausbesitzer ihre Heizung modernisieren
lassen, lässt sich ein Teil der damit verbundenen Kosten von der
Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der
Arbeitskosten für Handwerker als haushaltsnahe Dienstleistung
einschließlich Mehrwertsteuer zurück.
Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000
Euro steuerlich geltend gemacht werden, wie die vom
Bundesumweltministerium geförderte Kampagne „Meine Heizung kann mehr
( www.meine-heizung.de ) mitteilte. Das entspricht einer
Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese
Regelung den Experten zufolge bei arbeitsintensiven Dienstleistungen
wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Mit dieser
Heizungsoptimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie
die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie
verbrauchen.
Den Angaben zufolge kostet der hydraulische Abgleich für ein
Einfamilienhaus – je nach Zustand der Heizanlage – im Schnitt
zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten.
Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht
werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro.
dapd.djn/T2012100103213/mwo/
(Berlin)