Neue Urteile sorgen dafür, dass Arbeitnehmer für
zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen dürfen wie bisher.
Darauf macht das in Berlin erscheinende Verbrauchermagazin
„Finanztest“ in seiner August-Ausgabe aufmerksam. So habe der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens
eine regelmäßige Arbeitsstätte haben.
Berlin (dapd). Neue Urteile sorgen dafür, dass Arbeitnehmer für
zahlreiche Arbeitswege doppelt so viel absetzen dürfen wie bisher.
Darauf macht das in Berlin erscheinende Verbrauchermagazin
„Finanztest“ in seiner August-Ausgabe aufmerksam. So habe der
Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass alle Arbeitnehmer höchstens
eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Für jeden Weg zu einem anderen
Arbeitsort könnten sie Reisekosten absetzen.
Entsprechend empfehlen die Verbraucherschützer, an allen Tagen,
an denen man nicht an seiner regelmäßigen Arbeitsstätte gearbeitet
habe, für jeden mit dem eigenen Auto gefahrenen Kilometer mindestens
30 Cent geltend zu machen. Das sei doppelt so viel wie für den Weg
zur regelmäßigen Arbeitsstätte. Man könne zudem für alle auswärtigen
Einsätze aus beruflichen Gründen – auch für Fortbildung – noch
weitere Reisekosten wie Parkgebühren geltend machen.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 55/10, VI R 36/10, VI R
58/09)
dapd.djn/T2012071901003/nom/K2120/mwa
(Berlin)