Mieter müssen die funkgesteuerte Messung ihres
Wasser- und Wärmeverbrauchs dulden. Das entschied der
Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 326/10).
Karlsruhe (dapd). Mieter müssen die funkgesteuerte Messung ihres
Wasser- und Wärmeverbrauchs dulden. Das entschied der
Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 326/10).
Der Vermieter hatte seinen Mietern mitgeteilt, dass er im Rahmen
eines Regelaustauschs die alten Heizkostenverteiler durch ein
funkbasiertes Ablesesystem ersetzen werde. Der Vorteil für die
Mieter bestehe darin, dass niemand mehr zum Ablesen ihre Wohnung
betreten müsse. Eine Mieterin verweigerte jedoch den Austausch der
Ableseeinrichtungen mit der Begründung, in der von ihr angemieteten
Wohnung kein mit Funk arbeitendes System einsetzen zu wollen.
Die Mieterin muss den Einbau der neuen Zähler dulden, so der BGH.
Ernst zu nehmende Gründe, dass durch die drahtlose Datenübermittlung
der Bewohnerin irgendein gesundheitlicher Schaden entstehen könne,
seien nicht zu erkennen.
dapd.djn/T2012071103850/kaf/K2120/mwo
(Karlsruhe)