Mieter haben die Pflicht, einen wiederholt
auftretenden Mangel jedes Mal dem Vermieter anzuzeigen. Sonst
verlieren sie ihr Recht auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil
des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 431 C 20886/11).

München (dapd). Mieter haben die Pflicht, einen wiederholt
auftretenden Mangel jedes Mal dem Vermieter anzuzeigen. Sonst
verlieren sie ihr Recht auf Schadenersatz. Das geht aus einem Urteil
des Amtsgerichts München hervor (Aktenzeichen: 431 C 20886/11).

In dem Fall ging es um Schimmel in der Wohnung eines Münchner
Ehepaares. Der Hausmeister hatte ihn mit einem Spray beseitigt, was
aber auf Dauer nicht half. Dies zeigten die Mieter dem Vermieter an,
woraufhin dieser einen Malerfachbetrieb mit der Beseitigung
beauftragte.

In einem Schreiben teilten die Mieter mit, dass der Schimmel zwar
aktuell beseitigt sei, sie allerdings befürchteten, dass er erneut
auftreten könnte. Deshalb behielten sie sich ein außerordentliches
Kündigungsrecht vor. Als sich dann tatsächlich wieder Schimmel
zeigte, kündigten die Mieter fristlos und verlangten vom Vermieter
die Umzugskosten, die Maklerkosten für die neue Wohnung sowie die
Kosten für eine neue Küchenarbeitsplatte.

Den Mietern stehe kein Anspruch auf Schadenersatz zu, entschied
das Gericht. Denn sie hätten den erneut aufgetretenen Mangel der
Wohnung nicht angezeigt. Eine solche erneute Anzeigepflicht treffe
die Mieter auch dann, wenn eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde,
die nicht dauerhaft erfolgreich gewesen sei. Dies sei insbesondere
dann der Fall, wenn der Vermieter der Meinung sein durfte, er habe
mit dem Einsatz der Malerfirma alles Erforderliche zur
Mangelbeseitigung getan.

dapd.djn/T2012111400978/kaf/K2120/mwo

(München)