Wer eine preiswerte Wohnung sucht, kann in einer
Genossenschaft fündig werden. Davon gibt es in Deutschland rund
2.000 von ganz unterschiedlicher Größe. Manche haben nur zehn
Mitglieder, andere mehrere Tausend. Sie bewirtschaften insgesamt
über zwei Millionen Wohnungen.

München (dapd). Wer eine preiswerte Wohnung sucht, kann in einer
Genossenschaft fündig werden. Davon gibt es in Deutschland rund
2.000 von ganz unterschiedlicher Größe. Manche haben nur zehn
Mitglieder, andere mehrere Tausend. Sie bewirtschaften insgesamt
über zwei Millionen Wohnungen.

„Genossenschaftswohnungen sind meist günstiger als normale
Mietwohnungen „, sagt Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins
München. „Zwar passen die Genossenschaften ihre Nutzungsentgelte dem
Durchschnitt der jeweiligen Gemeinde an. Aber im Spitzenbereich
bewegen sie sich nicht.“ In der Regel begnügen sich die
Genossenschaften mit dem Mittelwert des jeweiligen Mietspiegelfeldes
als obere Grenze.

Zwtl: Lebenslanges Wohnrecht

Nicht nur in München sind Genossenschaftswohnungen begehrt, vor
allem, wenn sie sich in guter Lage befinden und gut ausgestattet
sind. Denn das genossenschaftliche Wohnen bietet noch andere
Vorteile. Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften sind gewissermaßen
Mieter im eigenen Haus. Sie erwerben Geschäftsanteile und haben dann
einen eigentümerähnlichen Status. Das heißt, sie besitzen ein
lebenslanges Wohnrecht und sind gegen Kündigungen wegen Eigenbedarfs
geschützt. Außerdem sind die Genossenschaftsanteile vererbbar. Damit
haben die Nachkommen dann wiederum das Recht auf eine Wohnung in der
Genossenschaft. Die Wohnung selbst ist nicht vererbbar, denn das
genossenschaftliche Wohnrecht ist nur ein Dauerwohnrecht auf
Lebenszeit, kein Eigentumsrecht.

„Um Mitglied zu werden, muss man zunächst einmal Geld
investieren“, erklärt Anja Franz. Meist werden ein bis zwei
Geschäftsanteile für die Mitgliedschaft fällig. Für die Wohnung
müssen dann noch einmal Anteile gezeichnet werden. „Wie viele das
sind und wie teuer die Anteile sind, ist verschieden. Das hängt von
der Genossenschaft und von der Wohnung ab“, so Franz. Mit 300 bis
2.000 Euro und mehr müssen Interessenten rechnen. In gefragten Lagen
und großen Städten wie München gibt es für begehrte Genossenschaften
Wartelisten auf die Wohnungen. „Es kann Jahre vergehen, bis eine
frei wird.“ Manche Genossenschaften erheben zusätzlich ein
Eintrittsgeld, das – anders als die Anteile- bei der Kündigung der
Mitgliedschaft nach dem Auszug nicht zurückgezahlt wird.

Zwtl.: Es gilt das normale Mietrecht

Trotz der erweiterten Eigentumsrechte gilt für Bewohner von
Genossenschaftswohnungen das normale Mietrecht. Zwar werden statt
Mietverträgen Nutzungsverträge abgeschlossen, aber ansonsten finden
die mietrechtlichen Regelungen Anwendung, etwa beim
Kündigungsschutz, der Betriebskostenabrechnung oder dem Umgang mit
Wohnungsmängeln. So darf auch im Rahmen des Mietverhältnisses
zwischen einer Genossenschaft und ihrem Mitglied die Miete gemindert
werden, wenn die Mietsache mangelhaft ist, urteilte der
Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 159/08). Auch bei der Erhöhung des
Nutzungsentgelts gilt das Mietrecht, allerdings mit dem Unterschied,
dass alle Mitglieder gleich behandelt werden müssen. Das schließt
aus, dass von Einzelnen eine stärkere Erhöhung verlangt wird als von
allen anderen.

Üblicherweise verlangen Genossenschaften von ihren Mitgliedern
beim Einzug in eine Wohnung keine Kaution. Stattdessen dienen die
Genossenschaftsanteile als Sicherheit. „Sollte die Genossenschaft
beim Auszug Ansprüche gegen den Nutzer haben, können diese mit den
Anteilen verrechnet werden“, betont Anja Franz. Will der Nutzer nach
seinem Auszug seine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft kündigen,
muss er einen langen Atem haben. Die Kündigungsfrist beträgt meist
zwei Jahre.

dapd.djn/T2012070503763/kaf/K21120/mwo

(München)