Der Deutsche Mieterbund will notfalls gerichtlich
gegen die Einschränkung von Mieterrechten bei Baumaßnahmen vorgehen.
„Es wird Musterprozesse geben, wir werden das unterstützen“, sagte
Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten dem „Tagesspiegel“
(Mittwochausgabe).
Berlin (dapd). Der Deutsche Mieterbund will notfalls gerichtlich
gegen die Einschränkung von Mieterrechten bei Baumaßnahmen vorgehen.
„Es wird Musterprozesse geben, wir werden das unterstützen“, sagte
Verbandsdirektor Lukas Siebenkotten dem „Tagesspiegel“
(Mittwochausgabe). Um energetische Sanierungen wie Wärmedämmung oder
den Austausch von Fenstern zu fördern, sollen Mieter künftig drei
Monate lang Lärm, Dreck und Gerüste ertragen müssen, ohne die Miete
kürzen zu dürfen. Eine entsprechende Reform des Mietrechts hat der
Bundestag bereits beschlossen. Am 1. Februar beschäftigt sich der
Bundesrat mit dem Gesetz.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
verteidigte die geplante Reform, die im Frühjahr in Kraft treten
soll. „Es braucht Anreize, damit gerade auch kleine Vermieter in die
energetische Wohnraumsanierung investieren“, sagte sie dem Blatt.
Die Regelung sei „sachgerecht“. Der Ausschluss erstrecke sich auf
längstens drei Monate und greife zudem nur bei Maßnahmen, „die
tatsächlich Endenergie einsparen und damit dem Mieter in der Regel
durch Senkung der Heizkosten zugute kommen“.
dapd.djn/T2013010100479/pon/nsc
(Berlin)