Auch im Urlaub müssen Mieter ihre Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag erfüllen. Das bedeutet, dass während ihrer
Abwesenheit alle Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten
eingehalten werden. Darauf macht der Mieterverein zu Hamburg
aufmerksam.
Hamburg (dapd). Auch im Urlaub müssen Mieter ihre Verpflichtungen
aus dem Mietvertrag erfüllen. Das bedeutet, dass während ihrer
Abwesenheit alle Zahlungstermine für Miete und Nebenkosten
eingehalten werden. Darauf macht der Mieterverein zu Hamburg
aufmerksam.
Wer laut Mietvertrag zur Reinigung des Treppenhauses oder zum
Rasenmähen verpflichtet ist, hat während seines Urlaubs für Ersatz
zu sorgen. Andernfalls kann eine Vertragsverletzung vorliegen.
Wichtig ist auch, für Notfälle den Zugang zur Wohnung
sicherzustellen. Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben
jedoch keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel. Es reicht aus,
wenn der bei Nachbarn oder Bekannten deponiert wird. Vermieter oder
Hausverwaltung müssen lediglich informiert werden, wer den Schlüssel
hat. Ratsam ist es, auch die Urlaubsadresse oder Handynummer bei
diesem Nachbarn oder beim Vermieter zu hinterlegen.
dapd.djn/T2012071301074/kaf/K2120/mwo
(Hamburg)