Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter
und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden,
wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist.
Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K
9009/08).

Stuttgart (dapd). Ein Mietvertrag zwischen dem Sohn als Vermieter
und der Mutter als Mieterin kann steuerlich nicht anerkannt werden,
wenn er nicht so gestaltet wird, wie es unter Fremden üblich ist.
Das geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg
hervor, wie die Bausparkasse Wüstenrot mitteilte (Aktenzeichen: 9 K
9009/08). Es kann sich demnach um einen Scheinvertrag mit dem
Verdacht auf Steuerhinterziehung handeln.

Der fragliche Mietvertrag enthielt unter anderem keine
Vereinbarungen über Zeitpunkt und Höhe von
Nebenkostenvorauszahlungen. Der Vermieter hatte auch jahrelang keine
Nebenkosten von der Mieterin angefordert. Zudem hatte er
uneingeschränkt Zugang zur vermieteten Wohnung, so dass er sie nach
Überzeugung des Gerichts gleichberechtigt mitgenutzt hat. Nach
Einschätzung des Gerichts beruhte das Mietverhältnis auf einem
Scheinvertrag. Den Vertrag in die Veranlagungen zur Einkommenssteuer
eingebracht zu haben, sei als Steuerhinterziehung zu werten.

dapd.djn/T2012120501183/mwo/mwa

(Stuttgart)