Für Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung für
Arbeitslose gilt ab 1. August ein Mindestlohn. Die rund 30.000
Beschäftigten der Branche haben nach Angaben des
Bundesarbeitsministeriums Anspruch auf einen Bruttostundenlohn von
mindestens 12,60 Euro in West- beziehungsweise 11,25 Euro in
Ostdeutschland. Zudem müssen Arbeitgeber bei einer Fünf-Tage-Woche
mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr gewähren.
Berlin (dapd). Für Lehrkräfte in der Aus- und Weiterbildung für
Arbeitslose gilt ab 1. August ein Mindestlohn. Die rund 30.000
Beschäftigten der Branche haben nach Angaben des
Bundesarbeitsministeriums Anspruch auf einen Bruttostundenlohn von
mindestens 12,60 Euro in West- beziehungsweise 11,25 Euro in
Ostdeutschland. Zudem müssen Arbeitgeber bei einer Fünf-Tage-Woche
mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr gewähren.
Die Regelungen sind in der „Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen“
festgelegt. Die Verordnung gilt für Lehrkräfte an Einrichtungen, die
im Auftrag der Arbeitsagenturen beziehungsweise Jobcenter Schulungen
und Weiterbildungskurse anbieten.
dapd.djn/T2012072301761/rog/K2120/mwa
(Berlin)