Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte
werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: Sowohl Minijobber
als auch Midijobber können künftig mehr hinzuverdienen.

Berlin (dapd). Die Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte
werden zum 1. Januar 2013 erhöht. Das bedeutet: Sowohl Minijobber
als auch Midijobber können künftig mehr hinzuverdienen.

Die Entgeltgrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro.
Minijobber können auch mit einer geringfügigen Beschäftigung die
soziale Absicherung verbessern, indem sie die vom Arbeitgeber zu
zahlenden Pauschalbeiträge aufstocken. Sie erwerben dadurch einen
Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Die Neuregelungen gelten für alle Minijob-Verhältnisse, die ab 1.
Januar abgeschlossen werden. Für bestehende Minijobs werden
Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geschaffen.

dapd.djn/T2012110701656/ome/K2120/rad

(Berlin)