Arbeitnehmer, die lange wegen einer Erkrankung
ausgefallen sind oder sehr häufig arbeitsunfähig werden, haben
Anspruch auf ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Ziel
ist es, arbeitsbedingte Ursachen für die häufigen Erkrankungen zu
finden und eine Weiterbeschäftigung trotz gesundheitlicher
Einschränkungen zu ermöglichen.

Berlin (dapd). Arbeitnehmer, die lange wegen einer Erkrankung
ausgefallen sind oder sehr häufig arbeitsunfähig werden, haben
Anspruch auf ein betriebliches Wiedereingliederungsmanagement. Ziel
ist es, arbeitsbedingte Ursachen für die häufigen Erkrankungen zu
finden und eine Weiterbeschäftigung trotz gesundheitlicher
Einschränkungen zu ermöglichen. Das Bundesarbeitsministerium hat
jetzt eine Broschüre veröffentlicht, in der die wesentlichen
rechtlichen Grundlagen sowie das typische Verfahren bei einer
Wiedereingliederung erläutert werden.

Zudem enthält der Ratgeber Fallbeispiele und eine Rubrik mit
Antworten auf die häufigsten Arbeitnehmerfragen. So ist das
Wiedereingliederungsmanagement auch in Kleinbetrieben verpflichtend.
Beteiligt sich der Arbeitgeber nicht am Verfahren, habe dies zwar
keine unmittelbaren Konsequenzen. Allerdings werde eine
krankheitsbedingte Kündigung vor dem Arbeitsgericht kaum Bestand
haben, wenn nicht zuvor die Wiedereingliederung versucht worden sei,
heißt es in der Broschüre.

Der Leitfaden „Schritt für Schritt zurück in den Job“ kann auf
der Webseite des Bundesarbeitsministeriums kostenfrei als PDF-Datei
unter http://url.dapd.de/LvxBAO abgerufen werden.

dapd.djn/T2013011701848/rog/K2120/mwa

(Berlin)