Autobesitzer, die mit dem Einsatz eines
Wechselkennzeichens liebäugeln, sollten sich zuvor erkundigen,
welche Kfz-Versicherung entsprechende Nachlässe anbietet. Fahrzeuge
mit Wechselkennzeichen haben laut der Gesellschaft für Technische
Überwachung (GTÜ) in Stuttgart „bei einigen Kfz-Versicherern hohe
Rabatte“. Seit 1. Juli ist es möglich, ein Fahrzeugpärchen mit einem
Kennzeichen zu betreiben.

Stuttgart (dapd). Autobesitzer, die mit dem Einsatz eines
Wechselkennzeichens liebäugeln, sollten sich zuvor erkundigen,
welche Kfz-Versicherung entsprechende Nachlässe anbietet. Fahrzeuge
mit Wechselkennzeichen haben laut der Gesellschaft für Technische
Überwachung (GTÜ) in Stuttgart „bei einigen Kfz-Versicherern hohe
Rabatte“. Seit 1. Juli ist es möglich, ein Fahrzeugpärchen mit einem
Kennzeichen zu betreiben. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 40
Euro, die Zulassungsgebühren betragen rund 65 Euro.

Die GTÜ weist darauf hin, dass das gerade nicht genutzte Fahrzeug
auf keinen Fall auf der Straße oder auf öffentlichen Plätzen geparkt
werden darf, sondern in einer Garage oder auf einem privaten
Stellplatz stehen muss. Ansonsten drohen neben möglichen
Abschleppkosten ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in
Flensburger Verkehrssünderkartei. Parkt das passive Auto auf
Privatgrund, genießt es Kaskoversicherungsschutz, etwa gegen
Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel.

dapd.djn/T2012082200557/nom/K2120/mwa

(Stuttgart)