Die ursprünglich ab November geltende
Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich ist auf März 2013
verschoben worden. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in
Bad Windsheim mitteilte, soll dies Autofahrern Gelegenheit geben,
sich mit entsprechenden Geräten auszustatten.
Bad Windsheim (dapd). Die ursprünglich ab November geltende
Mitführpflicht von Alkoholtestern in Frankreich ist auf März 2013
verschoben worden. Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in
Bad Windsheim mitteilte, soll dies Autofahrern Gelegenheit geben,
sich mit entsprechenden Geräten auszustatten.
Problem ist, dass laut der neuen Vorschrift die Alkoholtester
nach der französischen Prüfnorm NF X 20-702 zertifiziert sein
müssen. Solche Tester stehen offenkundig aber nicht in ausreichender
Zahl und flächendeckend zur Verfügung.
Die Mitführpflicht für Auto- und Motorradfahrer gilt seit 1. Juli
und betrifft ebenso Besucher des Landes. Ab November sollte für
einen Verstoß ein Bußgeld fällig werden.
dapd.djn/T2012111400776/nom/K2120/mwa
(Bad Windsheim)