Über die Kaskoversicherung eines Motorrads ist
nicht jeder Schaden automatisch versichert. Die Versicherung muss
nur dann zahlen, wenn sich die sogenannte Betriebsgefahr des
Motorrads in einem Schaden verwirklicht hat.

Düsseldorf (dapd). Über die Kaskoversicherung eines Motorrads ist
nicht jeder Schaden automatisch versichert. Die Versicherung muss
nur dann zahlen, wenn sich die sogenannte Betriebsgefahr des
Motorrads in einem Schaden verwirklicht hat. Nach einer Entscheidung
des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 20 S 107/11) ist das etwa
nicht der Fall, wenn ein auf einem öffentlichen Parkplatz
abgestelltes Motorrad aus ungeklärten Gründen umkippt und einen
daneben parkendes Auto beschädigt. Hier ist der Schaden nicht durch
die Fortbewegungs- oder Transportfunktion des Motorrads entstanden,
so dass den Halter keine Haftung trifft.

dapd.djn/T2012113001573/ome/K2120/rad

(Düsseldorf)