Seit dem Jahreswechsel besteht in Frankreich für
Motorradfahrer die Pflicht, eine reflektierende Kleidung zu tragen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro
geahndet. Darauf macht der ADAC in München aufmerksam.
München (dapd). Seit dem Jahreswechsel besteht in Frankreich für
Motorradfahrer die Pflicht, eine reflektierende Kleidung zu tragen.
Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 68 Euro
geahndet. Darauf macht der ADAC in München aufmerksam. Die neue
Verordnung gelte für Bikes mit einem Hubraum von mehr als 125
Kubikzentimetern oder bei Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder)
mit mindestens 150 Kubikzentimetern.
Die Bekleidung müsse nicht von vornherein reflektieren. Auch eine
zusätzliche Armbinde in ausreichender Größe sei beispielsweise
zulässig. Das Material müsse außerdem nur in der Nacht reflektieren
und nicht fluoreszierend sein. Auch eine bestimmte Farbe wird von
den französischen Behörden nicht vorgeschrieben. Allerdings müsse
das reflektierende Material für andere Verkehrsteilnehmer gut
sichtbar am Oberkörper getragen werden.
dapd.djn/T2012122801245/nom/K2120/mwa
(München)