Vermieter müssen die Erteilung von
Musikunterricht in einer ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten
Wohnung nicht dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch. Er erklärte damit die Kündigung eines Mieters in Berlin
für rechtens.

Karlsruhe (dapd). Vermieter müssen die Erteilung von
Musikunterricht in einer ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten
Wohnung nicht dulden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am
Mittwoch. Er erklärte damit die Kündigung eines Mieters in Berlin
für rechtens.

Der Mieter hatte zwölf Schülern an drei Wochentagen
Gitarrenunterricht erteilt. Die gewerbliche Tätigkeit führte auch zu
Streitigkeiten im Haus. Der Vermieter kündigte deshalb das
Mietverhältnis im Jahr 2011 und klagte auf Räumung. Seine Klage
hatte, wie schon in den Vorinstanzen, auch vor dem BGH Erfolg.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 213/12)

dapd.djn/T2013041000742/uk/mwa

(Karlsruhe)