Vermieter können in steuerlichen Zweifelsfällen
von einer Vielzahl von Musterklagen profitieren, die beim
Bundesfinanzhof anhängig sind. Darauf verweist die Stiftung
Warentest in Berlin.
Berlin (dapd). Vermieter können in steuerlichen Zweifelsfällen
von einer Vielzahl von Musterklagen profitieren, die beim
Bundesfinanzhof anhängig sind. Darauf verweist die Stiftung
Warentest in Berlin.
So steht beim Thema Leerstand zur Diskussion, ob ein Vermieter
die Grundsteuer nur teilweise zu zahlen braucht, wenn der Leerstand
strukturell und nicht nur vorübergehend ist. Oder muss er sich etwa
vorhalten lassen, dass Einnahmen ausbleiben, weil er überhöhte
Mieten fordert (Aktenzeichen: II R 8/12).
Ein weiteres Problem ist die Liebhaberei: Werden die Kosten noch
als Werbungskosten anerkannt, wenn ein Mieter kündigt und die
Wohnung nach kurzer Zeit nicht neu vermietet ist (Aktenzeichen: IX R
39/11, IX R 40/11, IX R 41/11).
In einem anderen Fall (Aktenzeichen: IX R 67/10) geht es um
nachträgliche Zinsen, die nach dem Verkauf der Immobilie weiter
gezahlt werden müssen, weil der Verkaufserlös nicht zur Ablösung des
Darlehens reicht. Finanzämter wollen diese Kosten oft nicht
anerkennen. Der Bundesfinanzhof muss jetzt entscheiden, ob diese
Praxis rechtmäßig ist.
dapd.djn/T2012090603283/ome/K2120/mwa
(Berlin)