Wird ein Autofahrer unter Drogeneinfluss am Steuer
erwischt, kann ihm bereits beim ersten Mal die Fahrerlaubnis
entzogen und für die Neuerteilung eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Darauf verweist der
Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen in Erfurt, Don DeVol.

Erfurt (dapd). Wird ein Autofahrer unter Drogeneinfluss am Steuer
erwischt, kann ihm bereits beim ersten Mal die Fahrerlaubnis
entzogen und für die Neuerteilung eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Darauf verweist der
Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen in Erfurt, Don DeVol.

Fahrer, die ein weiteres Mal mit Drogen am Steuer erwischt
würden, müssten unter Umständen durch ein Drogenscreening
nachweisen, dass keine Drogenabhängigkeit, kein Drogenmissbrauch
beziehungsweise kein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliege. Von den
Drogenauffälligen würden zudem mehrere gerichtsverwertbare Urin-
beziehungsweise Haaranalysen über einen Zeitraum von einem halben
bis zu einem Jahr gefordert.

„Das Gefährliche an Rauschgiften ist, dass der Konsument keinen
Überblick über die eingenommene Dosis hat. Die das Bewusstsein
erweiternde und sehr unterschiedlich nachlassende Wirkung der
verschiedenen berauschenden Substanzen macht es für den
Drogenkonsumenten unmöglich, zwischen Konsum und der Teilnahme am
Straßenverkehr zu unterscheiden“, sagt DeVol.

Selbst „der oftmals verharmloste oder als Partydroge bezeichnete
Cannabis“ habe nach der Einnahme eine vollständige Fahruntüchtigkeit
zur Folge. „Es kommt zu einer Herabsetzung des Reaktionsvermögens,
das Einschätzen von Geschwindigkeit und Entfernung wird durch die
Rauschwirkung erheblich gestört. Der Verlust von Zeit- und
Raumgefühl sowie Sinnestäuschungen sind hochwahrscheinlich“, sagt
DeVol.

dapd.djn/T2013012101630/nom/K2120/mwa

(Erfurt)