Eineinhalb Monate nach der Einführung der
Preisansagepflicht für Call-by-Call-Anbieter greift die
Bundesnetzagentur hart durch. Wegen fehlender beziehungsweise
fehlerhafter Preisansage untersagte die Aufsichtsbehörde am Mittwoch
dem Call-by-Call-Anbieter Median Telecom rückwirkend für den
Zeitraum vom 1. August bis 11.

Bonn (dapd). Eineinhalb Monate nach der Einführung der
Preisansagepflicht für Call-by-Call-Anbieter greift die
Bundesnetzagentur hart durch. Wegen fehlender beziehungsweise
fehlerhafter Preisansage untersagte die Aufsichtsbehörde am Mittwoch
dem Call-by-Call-Anbieter Median Telecom rückwirkend für den
Zeitraum vom 1. August bis 11. September, den Verbrauchern unter der
Vorwahl 01063 geführte Gespräche in Rechnung zu stellen oder das
Geld dafür einzuziehen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, sagte: „Der
Gesetzgeber hat die Preistransparenz zum Schutze des Verbrauchers
eingeführt.“ Die Behörde werde entschlossen handeln, um den
Verbraucher zu schützen und zu verhindern, dass der Wettbewerb durch
Rechtsbruch verzerrt werde.

Seit 1. August müssen Anbieter von Call-by-Call-Diensten den
Bruttopreis ansagen, den dieser Dienst kostet. Die Preisansage und
mindestens drei weitere Sekunden müssen kostenlos sein. Der nun
gemaßregelte Call-by-Call-Dienst war dieser Preisansagepflicht nicht
ordnungsgemäß nachgekommen, wie mehrere Testanrufe der Netzagentur
belegten. Erst seit 12. September erfolge eine gesetzeskonforme
Preisansage, betonte die Behörde.

dapd.djn/T2012091902668/re/mwa

(Bonn)