Wer neu baut, muss bestimmte gesetzliche
Mindestanforderungen erfüllen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
schreibt vor, wie viel Energie ein Neubau maximal für Heizung und
Warmwasser benötigen darf. Sie lässt dem Bauherrn aber viel
Spielraum, wie er die Anforderungen erreicht, informiert die
Deutsche Energie-Agentur.

Berlin (dapd). Wer neu baut, muss bestimmte gesetzliche
Mindestanforderungen erfüllen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
schreibt vor, wie viel Energie ein Neubau maximal für Heizung und
Warmwasser benötigen darf. Sie lässt dem Bauherrn aber viel
Spielraum, wie er die Anforderungen erreicht, informiert die
Deutsche Energie-Agentur.

Ein Teil des Wärmebedarfs muss mit erneuerbaren Energien gedeckt
werden. Dabei können die künftigen Hausbesitzer selbst entscheiden,
welche sie nutzen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass ein
bestimmter Prozentsatz der Wärme mit dem jeweiligen Energieträger
erzeugt wird. Bei Solarenergie sind es zum Beispiel 15 Prozent, bei
Holz oder Holzpellets 50 Prozent. Wer keine erneuerbaren Energien
nutzen kann oder möchte, muss den Wärmebedarf beispielsweise durch
höhere Dämmstärken zusätzlich verringern.

Zum Abschluss der Bauarbeiten müssen Hauseigentümer die
energetische Qualität ihres Hauses mit einem Energieausweis
nachweisen. Dieser ist eine ebenso wichtige Unterlage wie der
Bauantrag oder der Grundbuchauszug.

dapd.djn/T2012090300513/kaf/K2120/mwo

(Berlin)