Für gemeinnützige Vereine und Organisationen,
politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen gelten ab
sofort neue amtliche Muster für die Ausstellung von
Zuwendungsbestätigungen – besser bekannt als Spendenbescheinigungen.
Darauf verweist die Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz.
Koblenz (dapd). Für gemeinnützige Vereine und Organisationen,
politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen gelten ab
sofort neue amtliche Muster für die Ausstellung von
Zuwendungsbestätigungen – besser bekannt als Spendenbescheinigungen.
Darauf verweist die Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz. Die Muster
sowie eine Erklärung, wie die neuen Spendenbescheinigungen von den
Vereinen selbst auszufüllen sind, sind auf der Internetseite der
Oberfinanzdirektion Koblenz unter http://url.dapd.de/6SAXO1 zu
finden. Alte Zuwendungsbestätigungen dürfen jedoch bis 31. Dezember
2012 verwendet werden, um Restbestände aufzubrauchen.
dapd.djn/T2012110803626/ome/K2120/mwa
(Koblenz)