Für Mofa-, Moped- und Mokickbesitzer beginnt
am 1. März ein neues Versicherungsjahr. Damit müssen neue
Versicherungskennzeichen an die Zweiräder geschraubt werden. In
diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von blau auf grün.
Wer nach dem 28.
Düsseldorf (dapd). Für Mofa-, Moped- und Mokickbesitzer beginnt
am 1. März ein neues Versicherungsjahr. Damit müssen neue
Versicherungskennzeichen an die Zweiräder geschraubt werden. In
diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von blau auf grün.
Wer nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen
unterwegs ist, fährt nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz,
sondern macht sich auch strafbar. Darauf weisen Fachleute der
Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf hin. Die
Versicherungspflicht gelte zudem für Motorroller, Segways, Quads und
Minicars.
Im Unterschied zu Motorrädern müssen Fahrzeuge mit einem Hubraum
bis 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45
Kilometer pro Stunde nicht über das Straßenverkehrsamt gemeldet
werden. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte
Versicherungspflicht gemäß Paragraf 27 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
dapd.djn/T2013021400979/nom/K2120/mwa
(Düsseldorf)