Günstige Zinskonditionen und Angst vor der
Inflation heizen derzeit einen wahren Run auf Immobilien an.
Besonders in Ballungsgebieten steigt die Nachfrage nach Häusern und
Eigentumswohnungen. Mancher kauft teurer als er eigentlich wollte,
aus Sorge, dass ihm ein anderer zuvorkommen könnte. Das kann den
Käufer schnell in die Bredouille bringen.

Berlin (dapd). Günstige Zinskonditionen und Angst vor der
Inflation heizen derzeit einen wahren Run auf Immobilien an.
Besonders in Ballungsgebieten steigt die Nachfrage nach Häusern und
Eigentumswohnungen. Mancher kauft teurer als er eigentlich wollte,
aus Sorge, dass ihm ein anderer zuvorkommen könnte. Das kann den
Käufer schnell in die Bredouille bringen. Denn beim Immobilienerwerb
ist der Kaufpreis nicht alles, warnt der Verband Privater Bauherren.

Wer sich ein Haus oder eine Wohnung zulegt, muss zusätzlich noch
10 bis 15 Prozent Nebenkosten aufbringen. Je teurer das Objekt ist,
desto höher fallen die Nebenkosten aus, denn fast alle Gebühren
richten sich nach der Höhe des Kaufpreises. Da kommt schnell ein
fünfstelliger Betrag zusammen.

Zwtl.: Bei Courtage Spielraum für Verhandlungen

„Die Kaufnebenkosten werden vielerorts wegen einer höheren
Grunderwerbsteuer sogar steigen“, sagt Michiel Goris vom
Baugeldvermittler Interhyp. In Hessen wird die Grunderwerbsteuer zum
1. Januar 2013 auf fünf Prozent des Kaufpreises erhöht. Die meisten
Bundesländer haben die Steuer bereits in diesem Jahr oder dem
Vorjahr auf 4,5 oder 5,0 Prozent angehoben. Nur in Bayern und
Sachsen beträgt der Grunderwerbssteuersatz noch 3,5 Prozent.

Außerdem müssen Notar- und Grundbuchkosten einkalkuliert werden.
Für die Kaufabwicklung ist eine beglaubigte Urkunde von einem Notar
notwendig. Die Kosten dafür betragen 1,0 bis 1,5 Prozent des
Kaufpreises. Die Eintragung ins Grundbuch wird ebenfalls vom Notar
veranlasst. Im Grundbuch sind alle Beurkundungen über
Grundstücksrechte wie Eigentum, Hypothek oder Grundschuld
verzeichnet. Die Gebühr für den Eintrag beträgt rund 0,5 Prozent der
Kaufsumme.

Wurde ein Makler für die Suche des Hauses oder Grundstücks
eingeschaltet, muss auch das in der Kalkulation berücksichtigt
werden. Mindestens 3,57 Prozent des Kaufpreises sind nach den
Erfahrungen des Interhyp-Experten als Courtage anzusetzen, manchmal
auch mehr. Denn die Maklerkosten variieren je nach Region. Das
bietet allerdings auch Spielraum für Verhandlungen.

Mancher Makler gibt sich mit einer geringeren Courtage zufrieden,
vor allem, wenn das Haus schon längere Zeit leer stand. Wichtig ist,
das ausgehandelte Ergebnis schriftlich festzuhalten, damit es im
Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.

Zwtl.: Kassensturz und Reservenprüfung

Der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“ empfiehlt
Käufern, unbedingt einen Kassensturz zu machen, bevor sie sich für
ein Objekt entscheiden. Dabei sollten alle Reserven geprüft werden.
Wichtig ist, rechtzeitig die Kündigungen von Sparguthaben,
Termingeldern und anderen Geldanlagen zu veranlassen, damit das
Kapital auch bereitsteht, wenn es gebraucht wird. Für eine sichere
Finanzierung werden mindestens 20 Prozent Eigenkapital benötigt, so
der Verein. Rechnet man die Nebenkosten hinzu, sollte mit 30 Prozent
kalkuliert werden.

Vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag muss unbedingt die
Finanzierung abgesichert sein. Dazu sollten mehrere Angebote von
Banken verglichen werden. Auch bei der Finanzierung können
zusätzliche Kosten anfallen, mit denen viele Käufer nicht rechnen.
So verlangen die Kreditinstitute beispielsweise bis zu 0,25 Prozent
Bereitstellungszinsen pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Teil
des Gesamtkredits.

Dazu können Teilzahlungszuschläge kommen, wenn das Darlehen in
Teilbeträgen je nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Auch für die
Kontoführung berechnen manche Banken extra Gebühren. Das kann einen
scheinbar günstigen Kredit ziemlich teuer machen.

Gern werden auch Kosten für Immobilien-Wertgutachten in Rechnung
gestellt. Wenn die Banken sie aber nur zu ihrer eigenen Absicherung
einholen, bevor sie dem Kunden ein Darlehen gewähren, ist das
unzulässig, entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 13
W 49/10).

dapd.djn/T2012120501554/kaf/K2120/mwo

(Berlin)