Vor dem Kauf eines Fernsehers oder Fotoapparats
wälzen die meisten Kunden Prospekte und vergleichen die Preise im
Internet. Eine gründliche Recherche ist auch beim Autokauf oder vor
dem Buchen einer Urlaubsreise selbstverständlich. Die größte
Investition im Leben aber, der Erwerb einer Immobilie, geschieht oft
aus dem Bauch heraus.

Berlin (dapd). Vor dem Kauf eines Fernsehers oder Fotoapparats
wälzen die meisten Kunden Prospekte und vergleichen die Preise im
Internet. Eine gründliche Recherche ist auch beim Autokauf oder vor
dem Buchen einer Urlaubsreise selbstverständlich. Die größte
Investition im Leben aber, der Erwerb einer Immobilie, geschieht oft
aus dem Bauch heraus. „Viele Bauherren akzeptieren einfach die
vorbereiteten Verträge, die ihnen die Baufirmen vorlegen“, sagt der
Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes, Rainer Huhle.

Diese Standardangebote fallen aber oft recht mager aus. Deshalb
sollten Interessenten über Hausangebote verhandeln, möglichst mit
einem erfahrenen Bauexperten an der Seite. „Die Firmen müssen nur
das leisten, was vertraglich vereinbart wurde, nicht mehr und nicht
weniger“, erklärt Huhle. Deshalb versuchten viele, wichtige
Leistungen aus dem Vertrag herauszuhalten und hinterher zusätzlich
in Rechnung zu stellen. „Wer als Bauherr hohe Zusatzkosten sparen
will, muss also im Vorfeld möglichst viele Leistungen in den Vertrag
hineinschreiben“, rät Huhle.

Zwtl.: Vertrag sollte möglichst umfassend sein

Nach Untersuchungen des Bauherren-Schutzbundes ist bei knapp der
Hälfte der Angebote der Vertragsgegenstand nicht eindeutig
definiert. „Um Rechtssicherheit zu bekommen, muss der
Vertragsgegenstand aber so genau und umfänglich wie möglich
beschrieben sein“, erklärt Huhle. In der Praxis finden sich jedoch
immer wieder laxe Formulierungen wie „Außenwände laut Statik“,
„Ausstattung mit moderner Zentralheizung“ oder „italienische
Designerfliesen im Bad“. Das sagt gar nichts aus und sollte genau
hinterfragt werden.

Gerade davor scheuen sich aber viele Bauherren, weil sie sich mit
der Materie nicht auskennen. Doch die Zurückhaltung ist fehl am
Platz. „Wenn man etwas nicht versteht, cool bleiben und nachfragen.
Es geht um viel Geld“, sagt Huhle. Vergleichen und Verhandeln ist
auch im Baugeschäft das gute Recht des Kunden. Wer unsicher ist,
kann sich darauf berufen, dass die finanzierende Bank diese
Informationen von ihm einfordert.

Zwtl.: Nichts ist selbstverständlich

„Die Bau- und Leistungsbeschreibungen der Firmen sind
grundsätzlich verhandelbar“, stellt Huhle klar. „Das wissen viele
Bauherren nicht.“ Kunden sollten zum Beispiel prüfen, ob Planung und
Bauleitung enthalten sind. Fehlen sie, sind sie auch nicht
Bestandteil des Vertrags, und der Bauherr muss für diese Leistungen
dann extra einen Architekten bezahlen. „So etwas kommt nicht selten
vor“, sagt der Experte. „Die Bauherren sind dann sehr überrascht,
weil sie annahmen, dass das zu den selbstverständlichen Leistungen
gehört.“

Ein komplettes Angebot für ein Haus muss exakte Angaben zu
Preisen, inklusive Mehrkosten für Sonderleistungen und Gutschriften
für Eigenleistungen, enthalten. Kernstück ist die vollständige Bau-
und Leistungsbeschreibung. Nicht fehlen darf der Zahlungsplan.
Weitere elementare Bestandteile sind nach Ansicht des
Bauherren-Schutzbundes Grundrissvorschläge mit Bemaßung und
Wohnfläche, ein Mustervertrag mit allen Zusatzvereinbarungen, eine
Liste mit Referenzobjekten sowie Angaben zur Bindefrist des
Angebots.

Bauherren sollten immer mehrere Angebote zu prüfen und zwar nicht
nur auf dem Papier. Es empfiehlt sich, Verhandlungen mit mindestens
zwei Anbietern zu führen. „Das kostet zwar Zeit und Kraft, aber oft
entscheidet sich erst ganz am Schluss, welcher der Richtige ist“,
weiß Huhle aus Erfahrung. Baufirmen, die kein Verständnis für diese
Vorgehensweise haben, Nachbesserungen ablehnen oder den Kunden unter
Zeitdruck setzen, sollte man von vornherein kritisch gegenüber
stehen.

dapd.djn/T2012101701139/kaf/K2120/mwo

(Berlin)