Das Oberlandesgericht Köln hat Schadenersatzklagen
von 16 Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD in Höhe von
750.000 Euro zurückgewiesen. In der Vernehmung des früheren
AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen habe das Gericht
keinen Beleg für die von den Klägern behaupteten überhöhten
Provisionszahlungen gefunden, sagte ein Gerichtssprecher am
Donnerstag.

Köln (dapd). Das Oberlandesgericht Köln hat Schadenersatzklagen
von 16 Anlegern gegen den Finanzdienstleister AWD in Höhe von
750.000 Euro zurückgewiesen. In der Vernehmung des früheren
AWD-Chefs Carsten Maschmeyer und anderer Zeugen habe das Gericht
keinen Beleg für die von den Klägern behaupteten überhöhten
Provisionszahlungen gefunden, sagte ein Gerichtssprecher am
Donnerstag.

Die Kläger hatten in den 90er-Jahren Anteile an einem
Immobilienfonds erworben, der jedoch die Renditeerwartungen nicht
erfüllte. Vor Gericht bemängelten sie neben den überhöhten
Provisionszahlungen die unrealistischen Renditeberechnungen im
Fondsprospekt und eine unklare Darstellung der „weichen Kosten“. Sie
forderten deshalb eine Rückabwicklung des Geschäfts.

Nach Überzeugung des Gerichts sind die Ansprüche der Kläger
jedoch verjährt. Zudem sei der Prospekt nicht fehlerhaft gewesen.
Die Angaben seien hinreichend nachvollziehbar, urteilte der Senat.
Er ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen können
die Kläger allerdings Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

dapd.djn/T2012083001333/re/pon

(Köln)