Bei Eis und Schnee fragen sich viele
Autofahrer, ob Winterreifen Pflicht sind oder nicht – und damit der
Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn die Winterpneus fehlen. Nach
wie vor gibt es keine durchgehende Winterreifenpflicht in
Deutschland. Darauf weist der Bund der Versicherten hin.

Henstedt-Ulzburg (dapd). Bei Eis und Schnee fragen sich viele
Autofahrer, ob Winterreifen Pflicht sind oder nicht – und damit der
Versicherungsschutz in Gefahr ist, wenn die Winterpneus fehlen. Nach
wie vor gibt es keine durchgehende Winterreifenpflicht in
Deutschland. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Wenn aber
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte auf den Straßen
herrschen und das Auto noch mit Sommerreifen unterwegs ist, kann das
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben.

Verursacht ein Fahrer unter diesen Gegebenheiten einen Unfall,
prüft der Versicherer, ob grob fahrlässig gehandelt wurde. Wurde nur
ein Schaden am eigenen Auto verursacht – also ein Vollkaskoschaden –
kann es zu einer Leistungskürzung kommen. Der Bund der Versicherten
rät daher, immer nur Tarife abzuschließen, die im Bereich der
Kaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
verzichten.

Wird neben dem eigenen auch noch ein anderes Fahrzeug beschädigt,
kann der Haftpflichtversicherer zudem unter gewissen Umständen
Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer
Höhe von 5.000 Euro zurückverlangen.

dapd.djn/T2013010401664/ome/K2120/rad

(Henstedt-Ulzburg)