Besitzer von Dieselfahrzeugen, die mit der
Nachrüstung eines Partikelfilters liebäugeln, sollten sich sputen
und noch in diesem Jahr nachrüsten. Das empfiehlt Ulrich Köster vom
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Zwar
werde auch im kommenden Jahr der Einbau von Rußpartikelfiltern in
ältere Dieselfahrzeuge gefördert.

Bonn (dapd). Besitzer von Dieselfahrzeugen, die mit der
Nachrüstung eines Partikelfilters liebäugeln, sollten sich sputen
und noch in diesem Jahr nachrüsten. Das empfiehlt Ulrich Köster vom
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. Zwar
werde auch im kommenden Jahr der Einbau von Rußpartikelfiltern in
ältere Dieselfahrzeuge gefördert. Statt der bislang 330 Euro
erhielten die Fahrzeugbesitzer dann allerdings nur noch 260 Euro
Förderprämie.

Laut dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist der Fördertopf für 2012 bereits
ausgeschöpft. „Autofahrer, die noch in diesem Jahr ihr Fahrzeug
umrüsten lassen, bekommen die Umweltprämie zwar in voller Höhe,
allerdings erst 2013 aus dem neuen Topf. Die Fördersumme für
nächstes Jahr ist damit von vornherein minimiert“, sagt Köster.

Neben dem finanziellen Bonus von 330 Euro winken je nach
Wirkungsgrad des Filters die Fahrt mit der grünen Plakette in den
Umweltzonen, ein ermäßigter Steuersatz und eine Wertsteigerung des
Autos.

Anhand einer Einbaubescheinigung der Werkstatt vermerkt die
Zulassungsstelle die Umrüstung im Fahrzeugschein. Der Förderantrag
kann im Internet unter www.code.bafa.de/pmsf/ heruntergeladen werden
und ist bis 15. Februar 2013 ausgefüllt, unterschrieben und mit der
Kopie des Fahrzeugscheins beim BAFA zu stellen. Das Bundesamt
überweist die Prämie dann auf das Konto des Fahrzeughalters.

Welche Autos wie nachrüstbar sind, wissen die Werkstätten mit
Berechtigung zu Abgasuntersuchungen. Unter der Internetadresse
www.partikelfilter-nachruesten.de können sich Fahrzeugbesitzer vorab
informieren, ob ihre Autos infrage kommen und welche
Feinstaubplakette sie dann erhalten.

dapd.djn/T2012101701308/nom/K2120/mwa

(Bonn)