Wer in Deutschland mit einem Auto unterwegs ist,
braucht für sein Fahrzeug zwingend eine Haftpflichtversicherung. Sie
deckt Schäden ab, die der Fahrer selbst bei einem Unfall verursacht.
Damit ist sichergestellt, dass ein Geschädigter nicht leer ausgeht.
Berlin (dapd). Wer in Deutschland mit einem Auto unterwegs ist,
braucht für sein Fahrzeug zwingend eine Haftpflichtversicherung. Sie
deckt Schäden ab, die der Fahrer selbst bei einem Unfall verursacht.
Damit ist sichergestellt, dass ein Geschädigter nicht leer ausgeht.
Die Haftpflichtversicherung zahlt dabei nicht nur Schäden am
Auto, sondern kommt auch für einen eventuellen Verdienstausfall auf,
übernimmt die Kosten für den Abschleppdienst oder deckt bei
schlimmeren Unfällen auch Rentenansprüche des Geschädigten ab.
Zwtl.: Zusatzschutz durch Kasko-Policen
Neben dieser verpflichtenden Grundabsicherung gibt es Schutz über
eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung. Teilkasko versichert
dabei das Fahrzeug gegen Schäden, die durch Diebstahl, Brand,
Wildunfall, Sturm, Hagel und Glasbruch verursacht werden. Selbst
verursachte Schäden, etwa durch Unfälle, werden dagegen nicht
übernommen.
Die Vollkaskoversicherung erweitert den Schutz noch einmal und
ersetzt etwa auch Schäden durch Vandalismus. Außerdem zahlt sie auch
dann, wenn der Fahrer selbst einen Unfall verschuldet hat.
Dabei werden zunehmend Kasko-Policen mit Werkstattbindung
angeboten. Verbraucher verpflichten sich damit, bei einem Schaden,
der von der Versicherung zu tragen ist, eine vom Versicherer
bestimmte Werkstatt zu nutzen. Dadurch sparen sie bis zu 20 Prozent
bei der Prämie und bekommen oft zusätzliche Leistungen wie einen
Ersatzwagen.
Diese Bindung hat allerdings auch ein Nachteil: Eventuell ist die
Werkstatt weiter vom Wohnort entfernt und außerdem keine
Markenwerkstatt, was bei Neuwagen oder Leasing-Fahrzeugen Probleme
mit den Garantiebedingungen des Autoherstellers verursachen kann.
Zwtl.: Versicherungsbedingungen prüfen
Während der Umfang der Haftpflichtversicherung bei nahezu allen
Anbietern identisch ist, unterscheiden sich die Angebote im
Kasko-Bereich. So gibt es Unterschiede bei der Erstattung von
Schäden an nahezu neuen Wagen. Während einige Versicherer den
Neuwert nur bis zu sechs Monate nach dem Kauf ersetzen, spendieren
andere bis zu 18 Monate nach Kauf noch den Neuwert des Wagens.
Bei einem Totalschaden liegt der Unterschied bei der Erstattung
so schnell bei einigen Tausend Euro. Auch bei Wild- und
Lawinenschäden, grober Fahrlässigkeit oder längeren Fahrpausen
unterscheiden sich die Bedingungen erheblich. Hier hilft nur ein
genauer Vergleich der Konditionen.
Zwtl.: Mitfahrer sind in den meisten Fällen mitversichert
Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung in der Regel auch
die Ansprüche von Insassen ab, wenn diese etwa bei einem selbst
verschuldeten Unfall zu Schaden kommen. Allerdings zahlt die eigene
Haftpflicht nur, wenn ein Verschulden vorliegt oder wenn die
schuldige Person ermittelt werden kann.
Das heißt, dass beispielsweise bei einer Fahrerflucht nach einem
nicht selbst verschuldeten Unfall die Haftpflicht oft nicht zahlt.
Der Fahrer selbst sollte dabei im Übrigen – wie jeder andere Mensch
auch – seine körperliche Unversehrtheit mit einer Unfallversicherung
oder Berufsunfähigkeitsversicherung versichert haben.
dapd.djn/T2012101701252/ome/K2120/rad
(Berlin)