Köln/Münster (dapd). Plötzlich Pflegefall: Von einem Tag auf den anderen können viele Menschen nicht mehr selbstständig leben. Silke Niewohner, Projektleiterin der Landesstelle "Pflegende Angehörige NRW", kennt solche Situationen: "Zum Beispiel, wenn der bislang rüstige Ehemann wegen eines Schlaganfalls mit einem Mal auf einen Rollstuhl angewiesen ist." Die Entwicklung könne sich aber auch schleichend nähern, etwa wenn sich die Vergesslichkeit im Alter von Tag zu Tag zu einer Demenz auswachse. "In beiden Fällen finden sich die Angehörigen in der Situation, darüber entscheiden zu müssen, wie die oder der Pflegebedürftige zukünftig leben soll. Wie können und möchten sie selbst ihn oder sie unterstützen?"
Erste Anlaufstelle ist meist der Krankenhaussozialdienst
In dieser Situation sei es erst einmal gut zu wissen, dass es Beratungsangebote gebe und niemand derartige Entscheidungen allein treffen müsse, betont Niewohner. "Schon gar nicht unter Zeitdruck." Denn obwohl manch Klinik Patienten mit hohem Pflegebedarf, aber ohne akute Erkrankung gerne schnell verabschieden würde: "Ein Krankenhaus darf nur entlassen, wenn die weitere Situation des Patienten geklärt ist." Dabei spiele als erste Anlaufstelle der Sozialdienst eine wichtige Rolle, den jede Klinik anbietet. Hier kann und soll möglichst umgehend ein Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe gestellt werden. "Die Ansprüche gelten ab dem Datum der Antragstellung", informiert die Expertin. Auch die von Pflegekassen und Kommunen betriebenen Pflegestützpunkte beraten und informieren kostenfrei und nehmen Anträge entgegen.
5,4 Millionen Menschen unterstützen Pflegebedürftige
Von 2,4 Millionen Menschen, die in Deutschland pflegebedürftig sind, werden zwei Drittel von Angehörigen versorgt. Das sind 1,7 Millionen Betroffene, berichtet Hanneli Döhner, Vorstandsmitglied von "wir pflegen – Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland". Insgesamt würden sogar 5,4 Millionen Menschen im Alltag von Angehörigen unterstützt, denn zahlreiche Menschen bräuchten auch ohne anerkannte Pflegestufe Hilfe.
Seit 2008 haben Erwerbstätige das Recht, sich bis zu einem halben Jahr aus dem Job auszuklinken, um einen Angehörigen zu pflegen. Sie dürfen sich auch spontan bis zu zehn Tagen freistellen lassen. Allerdings gibt es in beiden Fällen weder Lohn noch Gehalt. "Deshalb haben bisher nur fünf Prozent der Betroffenen diese Freistellungen in Anspruch genommen", weiß Silke Niewohner. "Die meisten können sich das gar nicht leisten."
Nur wenige nehmen Pflegegesetz in Anspruch
Auch das im vergangenen Jahr verabschiedete "Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf" werde bislang kaum angewandt. Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, können demnach ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren. Senken sie ihre Wochenarbeitszeit auf 50 Prozent, gibt es für die Dauer der Pflege dennoch 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – ein Vorschuss, der anschließend wieder abgearbeitet werden muss. Einen Rechtsanspruch aber gibt es auf diese Regelung nicht, betont Expertin Döhner. "Außerdem kann es sich längst nicht jeder leisten, vier Jahre lang auf ein Viertel des Gehalts zu verzichten."
Überlegen, wie viel Hilfe im Alltag machbar ist
Örtliche Pflegestützpunkte informieren über mögliche Hilfen für die Pflege zu Hause, etwa ambulante Leistungen wie Haushaltshilfen, Essen auf Rädern oder einen Hausnotruf. Die Stützpunkte bieten auch Beratung über Angebote wie Tages-, Kurzzeit- oder Nachtpflege sowie stationäre Einrichtungen an. "Die Frage, welche Option es sein soll, lässt sich immer nur für den persönlichen Fall beantworten", betont Silke Niewohner. Dabei sei nicht nur die Art der Erkrankung, sondern auch die Persönlichkeit der Pflegebedürftigen wichtig – zum Beispiel, wie kommunikativ sie seien. "Genau so entscheidend ist es aber, dass sich die Angehörigen überlegen, wie viel Zeit und Kraft sie realistischerweise beisteuern können. Sie sollen dabei schließlich selbst nicht aus dem Tritt geraten." Auch bei diesen Überlegungen könnten Beratungsstellen eine große Hilfe sein.
dapd
