Mit einer roten Plakette an der
Windschutzscheibe ist üblicherweise die Fahrt am Beginn einer
Umweltzone zu Ende, will man nicht ein Bußgeld riskieren. Auf eine
Ausnahmeregelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin.
Folge der Fahrer einer speziellen polizeilichen Anweisung, gelte das
Einfahrtsverbot in die Umweltzone nicht mehr.

Stuttgart (dapd). Mit einer roten Plakette an der
Windschutzscheibe ist üblicherweise die Fahrt am Beginn einer
Umweltzone zu Ende, will man nicht ein Bußgeld riskieren. Auf eine
Ausnahmeregelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin.
Folge der Fahrer einer speziellen polizeilichen Anweisung, gelte das
Einfahrtsverbot in die Umweltzone nicht mehr. In diesem Fall seien
Fahrten durch Umweltzonen selbst mit unzureichender Plakette
erlaubt.

Der Grund für die Anweisung der Polizei könne beispielsweise in
einer Vollsperrung liegen, erläutert der Autoclub. Eine sich darauf
beziehende Weisung des Polizeibeamten sei immer zu befolgen. Sie
habe Vorrang vor allen anderen Anordnungen etwa in Form von
Verkehrszeichen und sonstigen Regeln.

dapd.djn/T2013020500395/nom/K2120/mwa

(Stuttgart)