Eine private Krankenversicherung darf prüfen, ob
eine medizinische Behandlung im Detail erforderlich war. Das
entschied das Amtsgericht Hagen (Aktenzeichen: 15 C 406/10).

Hagen (dapd). Eine private Krankenversicherung darf prüfen, ob
eine medizinische Behandlung im Detail erforderlich war. Das
entschied das Amtsgericht Hagen (Aktenzeichen: 15 C 406/10).

In dem Fall ging es um einen Versicherten, der sich nach Meinung
seiner Krankenversicherung ein viel zu teures Hörgerät angeschafft
hatte, das die Versicherung nicht bezahlen wollte. Zu Recht, wie das
Gericht entschied. Ist weder aufgrund der Erkrankung noch aus
anatomischen Gründen ein spezielles Hörgerät erforderlich, muss die
Versicherung nur die Kosten für eine preiswertere Variante tragen.
Die darüber hinaus für das teurere Gerät entstehenden Kosten muss
der Kunde selbst tragen.

dapd.djn/T2012082302280/ome/K2120/ph

(Hagen)