Einige Ärzte greifen vor allem bei
Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte
Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss
nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr
(Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung
aber nicht übernehmen.
Mülheim/Ruhr (dapd). Einige Ärzte greifen vor allem bei
Erkrankungen am Bewegungsapparat auf die sogenannte
Magnetfeldtherapie zurück. Eine private Krankenversicherung muss
nach einem Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr
(Aktenzeichen: 23 C 1679/08) die Kosten für eine solche Behandlung
aber nicht übernehmen.
Die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig und damit von der
Krankenversicherung nicht zu bezahlen, entschieden die Richter. Die
Magnetfeldtherapie sei keine schulmedizinisch anerkannte
Behandlungsmethode und habe sich zudem in der Praxis auch nicht als
erfolgversprechend bewährt.
dapd.djn/T2013012100886/ome/K2120/rad
(Mülheim/Ruhr)