Wenn um das Erbe gestritten wird, betrachtet das
Finanzamt das in aller Regel als eine Privatangelegenheit. Die
Kosten sind damit steuerlich nicht absetzbar. Anders sieht das
allerdings das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 13 K 1907/10 E),
wenn sich der Erbschaftsstreit auf eine Immobilie bezieht, die
später vermietet wird.
Münster (dapd). Wenn um das Erbe gestritten wird, betrachtet das
Finanzamt das in aller Regel als eine Privatangelegenheit. Die
Kosten sind damit steuerlich nicht absetzbar. Anders sieht das
allerdings das Finanzgericht Münster (Aktenzeichen: 13 K 1907/10 E),
wenn sich der Erbschaftsstreit auf eine Immobilie bezieht, die
später vermietet wird.
In dem Fall hatte eine Erbin sich mit der Erbengemeinschaft
auseinandergesetzt und wollte die Kosten als vorweggenommene
Anschaffungskosten steuerlich geltend machen. Die Ausgaben seien
angefallen, um der Klägerin die Mieteinnahmen aus den übernommenen
Immobilien in voller Höhe zu sichern, entschied das Gericht. Denn
ohne den Rechtsstreit hätte sie die Immobilie nicht bekommen.
Die Kosten seien daher als Anschaffungsnebenkosten anzusehen und
könnten über eine Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden.
Der Bundesfinanzhof wird sich jetzt in der Revision (Aktenzeichen:
IX R 43/11) mit dem Fall befassen.
dapd.djn/T2013021200911/ome/K2120/rad
(Münster)