Kassenpatienten, die länger als drei Monate auf
einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
warten müssen, können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme
für die Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Darauf weist
die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe hin.
Berlin (dapd). Kassenpatienten, die länger als drei Monate auf
einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung
warten müssen, können bei ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme
für die Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Darauf weist
die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe hin.
Voraussetzung ist, dass sie drei Ärzte mit Kassenzulassung in ihrer
Nähe kontaktiert haben und diese ihnen keinen Behandlungsplatz
anbieten konnten.
dapd.djn/T2012071102961/ome/k2120/ph/
(Berlin)