Wer bei einem Automobilhersteller arbeitet,
bekommt in aller Regel deutliche Rabatte beim Kauf von Neuwagen.
Aber mit welchem Steuersatz darf das Finanzamt diese Rabatte
besteuern? Das musste der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren
entscheiden (Aktenzeichen: VI R 30/09 und VI R 27/11).
München (dapd). Wer bei einem Automobilhersteller arbeitet,
bekommt in aller Regel deutliche Rabatte beim Kauf von Neuwagen.
Aber mit welchem Steuersatz darf das Finanzamt diese Rabatte
besteuern? Das musste der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren
entscheiden (Aktenzeichen: VI R 30/09 und VI R 27/11).
Die Finanzämter hatten ursprünglich denjenigen Teil des Rabatts
versteuern wollen, der über der Hälfte der örtlichen Händlerrabatte
lag. Die Bundesrichter revidierten dies in ihrer Entscheidung. Sie
räumten den Arbeitnehmern einen steuerfreien Rabatt in der Höhe ein,
den auch andere Käufer bei regionalen Händlern bekommen. Dafür
müssten die Arbeitnehmer allerdings auf den sonst üblichen
Bewertungsabschlag sowie auf den Rabattfreibetrag von 1.080 Euro
verzichten.
dapd.djn/T2012111601319/ome/K2120/mhs
(München)