Nicht immer sind unbeaufsichtigte Kerzen oder
kokelnde Kinder schuld. Wohnungsbrände entstehen oft schleichend,
trotz großer Vorsicht der Bewohner. So können Elektrogeräte
überhitzen, zum Beispiel weil die Belüftungsschlitze verdeckt
wurden. Oder Steckdosen werden durch Mehrfachstecker überlastet und
schmoren durch. Auch Kurzschlüsse an Elektrogeräten im
Stand-by-Betrieb können Brände auslösen.

Berlin (dapd). Nicht immer sind unbeaufsichtigte Kerzen oder
kokelnde Kinder schuld. Wohnungsbrände entstehen oft schleichend,
trotz großer Vorsicht der Bewohner. So können Elektrogeräte
überhitzen, zum Beispiel weil die Belüftungsschlitze verdeckt
wurden. Oder Steckdosen werden durch Mehrfachstecker überlastet und
schmoren durch. Auch Kurzschlüsse an Elektrogeräten im
Stand-by-Betrieb können Brände auslösen. In all diesen Fällen können
Rauchmelder Leben retten.

„Rauchmelder geben Sicherheit, denn sie warnen rechtzeitig“, sagt
Dietmar Wall, Jurist beim Deutschen Mieterbund (DMB). 95 Prozent der
Opfer sterben nicht in den Flammen, sondern schon vorher an den
giftigen Rauchgasen. Rauchgasmelder schlagen schon bei geringer
Rauchentwicklung Alarm, so dass die Bewohner Zeit haben, die Wohnung
zu verlassen, ehe der Brand richtig ausbricht. Sie sollten
mindestens im Flur jeder Etage sowie in den Schlafzimmern an der
Decke angebracht werden.

Zwtl.: Keine einheitlichen Regelungen

Mittlerweile sind Rauchmelder schon in neun Bundesländern
Pflicht, weitere werden folgen. „In der Regel ist der Hauseigentümer
für die Installation und den einwandfreien Betrieb der Rauchmelder
verantwortlich“, erklärt Dietmar Wall. Aber die Regelungen dazu
seien nicht bundesweit einheitlich. Mecklenburg-Vorpommern nehme
beispielsweise den jeweiligen Besitzer der Wohnung, also den Mieter
in die Pflicht. „Eine Überprüfung des Mietvertrages ist immer
sinnvoll, um sich Klarheit zu verschaffen“, rät Wall.

Die Kosten für die Installation und Wartung der Rauchmelder in
Mietwohnungen dürfen vom Vermieter auf die Miete sowie die
Nebenkosten umgelegt werden. Die Installation ist eine
Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten zu 11 Prozent auf die
Jahresmiete umgelegt werden dürfen. „Das wird aber in der Praxis
kaum passieren“, meint Dietmar Wall. Ein Rauchmelder kostet um die
zehn Euro, da würde die Mieterhöhung nur wenige Cent betragen.“

Die jährlichen Wartungskosten können auf die Mieter als sonstige
Betriebskosten umgelegt werden, aber nur, wenn das ausdrücklich im
Mietvertrag geregelt ist. „Mieter sollten darauf achten, dass
Anschaffungs- und Wartungskosten strikt voneinander getrennt werden
und die Anschaffungskosten nicht etwa als versteckte Betriebskosten
abgerechnet werden. Das gilt auch, wenn die Geräte gemietet sind.
Mietkosten sind nicht auf die Mieter umlegbar“, so Wall.

Zwtl.: Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig

Um ihre Sicherheit zu erhöhen, brauchen Mieter nicht darauf zu
warten, bis der Vermieter aktiv wird. Sie können durchaus auf eigene
Faust Rauchmelder in ihren Wohnungen installieren. Eine Erlaubnis
des Vermieters ist nicht notwendig, weil nicht in die Bausubstanz
eingegriffen wird. Die Installation eines Rauchmelders gehört zum
vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, urteilte das Amtsgericht
Hannover (AZ: 537 C 17077/05). Selbst wenn es durch einen Fehlalarm
zu einem Feuerwehreinsatz komme und dabei die Wohnungstür beschädigt
wird, sei der Mieter nicht schadenersatzpflichtig, befanden die
Richter. Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter vergessen, die
Batterien des Rauchmelders rechtzeitig zu wechseln, so dass das
Gerät einen Signalton abgab. Das interpretierten Nachbarn als Alarm
und riefen die Feuerwehr. Dass Nachbarn und Feuerwehr den Ton falsch
deuteten, damit habe der Mieter nicht rechnen können. Ihn treffe
keine Schuld, so das Gericht.

dapd.djn/T2012071902824/kaf/K2120/mwo

(Berlin)