Private Hausbesitzer müssen Rechnungen,
Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit ihrem
Haus und Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufheben. Darauf macht
der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Die Frist beginne
jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt
wurde.

Berlin (dapd). Private Hausbesitzer müssen Rechnungen,
Kontoauszüge und Überweisungsbelege, die im Zusammenhang mit ihrem
Haus und Grundstück stehen, zwei Jahre lang aufheben. Darauf macht
der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Die Frist beginne
jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt
wurde.

Zum einen sollen diese Aufbewahrungspflichten der Schwarzarbeit
vorbeugen. Aber die alten Rechnungen dienen auch als Belege für
Gewährleistungsansprüche und Garantien. Rechnungen für
Dachreparaturen oder Baumfällungen sind laut VPB darüber hinaus
Beweise, dass der Grundstücksbesitzer seinen
Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist.

dapd.djn/T2013022100337/kaf/K2120/mwo

(Berlin)