Ein Landwirt kann die Kosten für den
Traktor-Führerschein seines Sohnes übernehmen und so seine
Steuerlast senken, selbst wenn der Nachwuchs gar nicht in seinem
Betrieb angestellt ist. Es reicht nach Einschätzung des
niedersächsischen Finanzgerichts bereits für den Vorteil beim
Fiskus, wenn der Sohn aus familiärer Verpflichtung regelmäßig
mitarbeiten muss.

Hannover (dapd). Ein Landwirt kann die Kosten für den
Traktor-Führerschein seines Sohnes übernehmen und so seine
Steuerlast senken, selbst wenn der Nachwuchs gar nicht in seinem
Betrieb angestellt ist. Es reicht nach Einschätzung des
niedersächsischen Finanzgerichts bereits für den Vorteil beim
Fiskus, wenn der Sohn aus familiärer Verpflichtung regelmäßig
mitarbeiten muss.

Das Finanzamt hatte die Kosten für den Führerschein zunächst
nicht anerkannt, weil es zwischen Vater und Sohn kein
Arbeitsverhältnis gab. Die Finanzrichter sahen das anders: Der
Betrieb des Vaters profitiere von dem Führerschein, weil der Sohn so
Aufgaben unentgeltlich übernehmen könne. Damit sind die Kosten
absetzbar.

(Aktenzeichen: Niedersächsisches Finanzgericht 4 K 249/11)

dapd.djn/T2012080750410/ome/K2120/rad

(Hannover)