Wer ein Haus baut, das er später vermieten will,
kann die während der Bauphase anfallenden Bereitstellungszinsen
steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof in
einem Fall, in dem ursprünglich geplant war, die Immobilie zu
verkaufen, die aber später doch vermietet werden sollte.
München (dapd). Wer ein Haus baut, das er später vermieten will,
kann die während der Bauphase anfallenden Bereitstellungszinsen
steuerlich geltend machen. Das entschied der Bundesfinanzhof in
einem Fall, in dem ursprünglich geplant war, die Immobilie zu
verkaufen, die aber später doch vermietet werden sollte.
Demnach sind die Bereitstellungszinsen in diesem Fall zu den
Herstellungskosten zu zählen und dürfen bei der Abschreibung
berücksichtigt werden. Rückwirkend dürfen die Zinsen jedoch nicht
als Werbungskosten direkt steuerlich abgezogen werden.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof IX R 2/12)
dapd.djn/T2013021901346/ome/K2120/rad
(München)