Unternehmen müssen kein Flugticket für die
Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das
Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten
ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben
hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt
haben wollte.
Düsseldorf (dapd). Unternehmen müssen kein Flugticket für die
Anreise zum Bewerbungsgespräch bezahlen. Das entschied das
Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage eines IT-Experten
ab, der sich erfolglos auf eine Stelle als Abteilungsleiter beworben
hatte und vom Unternehmen gut 470 Euro für ein Flugticket ersetzt
haben wollte.
Zwar müsse ein Arbeitgeber nach Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts alle Bewerbungskosten ersetzen, die der
Bewerber „den Umständen nach“ erwarten könne. Die Ausgaben für ein
Flugticket zählten allerdings nicht zu dieser Kategorie, befanden
die Richter.
Es sei keineswegs üblich, dass Bewerber zu Vorstellungsgesprächen
mit dem Flugzeug anreisten. Zudem hätte der Kläger die Strecke von
Hamburg nach Düsseldorf auch mit dem Pkw beziehungsweise der Bahn
zurücklegen und pünktlich um 14.00 Uhr zum Termin erscheinen können.
(Aktenzeichen: Arbeitsgericht Düsseldorf 2 Ca 2404/12)
dapd.djn/T2012072702609/rog/K2120/mwa
(Düsseldorf)