Die gesetzliche Neuregelung zur Attestpflicht für
die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist nach Ansicht
des Bundesfinanzhofs an sich verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden.

München (dapd). Die gesetzliche Neuregelung zur Attestpflicht für
die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten ist nach Ansicht
des Bundesfinanzhofs an sich verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden. Die Rückwirkung auf offene Fälle, die im Gesetz
festgeschrieben ist, gießt lediglich die bis dahin geltende Praxis
in Gesetzesform, so dass kein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich
verankerte Rückwirkungsverbot vorliegt.

Der Bundesfinanzhof hatte die zuvor geltende Regelung gekippt,
woraufhin der Gesetzgeber in die Offensive gegangen war. Im nun
entschiedenen Fall hatte sich eine Frau die medizinische
Notwendigkeit einer Kur nicht vorab mit dem geforderten Attest
bestätigen lassen. Sie muss die Kosten damit jetzt selbst tragen.

(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 74/10)

dapd.djn/T2012063000723/ome/K2120/rad

(München)