Wer seinen Partner mit auf Dienstreise nimmt,
kann die Kosten steuerlich absetzen, wenn die Reisebestandteile in
einen beruflich und einen privat veranlassten Teil zu trennen sind.
Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Sozialpädagogin, die
einen Roman schreiben wollte, der in Neuseeland, Australien und
Chile spielt.

München (dapd). Wer seinen Partner mit auf Dienstreise nimmt,
kann die Kosten steuerlich absetzen, wenn die Reisebestandteile in
einen beruflich und einen privat veranlassten Teil zu trennen sind.
Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Sozialpädagogin, die
einen Roman schreiben wollte, der in Neuseeland, Australien und
Chile spielt.

Aus diesem Grund reiste die Frau mit ihrem Partner nach
Australien und Neuseeland, wo sie einige Tage mit Recherchen
verbrachte. Die Kosten für die Recherchetage wollte sie steuerlich
voll absetzen, die Flugkosten anteilig. Dabei gaben ihr die
Bundesrichter nun recht. Sie wiesen darauf hin, dass die Mitnahme
des Partners nicht dazu führen könne, die berufliche Veranlassung
einer Reise insgesamt infrage zu stellen, wenn der berufliche Teil
der Reise nachweisbar ist.

(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof III B 21/12)

dapd.djn/T2012102302610/ome/K2120/rad

(München)