Soll ein Mehrfamilienhaus eine neue,
andersfarbige Fassade erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen.
Denn dies gilt als bauliche Veränderung, für die eine einfache
Mehrheit nicht ausreicht, wie das Landgericht München entschied.
München (dapd). Soll ein Mehrfamilienhaus eine neue,
andersfarbige Fassade erhalten, müssen alle Eigentümer zustimmen.
Denn dies gilt als bauliche Veränderung, für die eine einfache
Mehrheit nicht ausreicht, wie das Landgericht München entschied.
In dem Fall hatte die Mehrheit der Eigentümer einem Neuanstrich
der Fassade zugestimmt. Statt wie vorher einheitlich in hellgelb zu
streichen, wurden nun an den Balkonbrüstungen im unteren Bereich
orangefarbene Streifen angebracht. Das gefiel einigen Eigentümern
nicht. Sie fochten den Beschluss der Eigentümerversammlung an.
Das Gericht gab ihnen recht. Der Beschluss ist ungültig. Bei dem
beschlossenen Farbkonzept handele es sich um eine bauliche
Veränderung, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung und
Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht.
Die Wohnungseigentümer hätten den Neuanstrich dazu genutzt, das
Gesamterscheinungsbild des Gebäudes zu verändern. Für eine bloße
Instandhaltung hätte es ausgereicht, die Fassade in der alten Farbe
neu zu streichen.
(Aktenzeichen: Landgericht München 36 S 1982/12 WEG)
dapd.djn/T2013031201340/kaf/K2120/mwo
(München)